Menschen mit Behinderung haben oft Schwierigkeiten, Behördenkommunikation zu verstehen, Stellung zu nehmen oder sich in Gesprächen auszudrücken. Eine angemessene Behörden-Kommunikation berücksichtigt die spezifischen (Kommunikations-)Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und fördert so deren Partizipation im Verfahren.
Zwei Leitfäden zum Erwachsenenschutzverfahren unterstützen Fachpersonen und Betroffene in der Gestaltung der Kommunikation und der Vorbereitung von Gesprächen im Verfahren:
Beide Leitfäden stehen als barrierefreie PDF-Dateien zum Downloaden und zum Ausdrucken zur Verfügung.