4 Wie können Sie im Verfahren mitwirken?

Mitwirken bedeutet:

  • Sie können Ihre Meinung sagen.
    Zum Beispiel können Sie wünschen, wer Beistand oder Beiständin werden soll.
  • Und Sie beantworten Fragen zu Ihrem Leben.
    Sie müssen wissen, wann und wie Sie mitwirken können.
  • Die KESB ist verpflichtet, Sie zu informieren:
    Die KESB muss Ihnen sagen, wann Sie im Verfahren Ihre Meinung sagen können.
  • Die KESB muss Ihnen alle wichtigen Informationen geben.
    Dann können Sie sich vorbereiten und mitwirken.

Sie dürfen nicht überall mitwirken:

Am Entscheid der KESB können Sie nicht mitwirken.

×