Nach der Anhörung entscheidet die KESB.
Die KESB schickt Ihnen den Entscheid mit der Post.
Im Entscheid steht, wie die KESB Ihre Meinung beachtet hat.
Die KESB muss den Entscheid verständlich schreiben.
Oder eine Fach·person der KESB erklärt Ihnen den Entscheid.
Vielleicht verstehen Sie den Entscheid nicht?
Dann fragen Sie die Fach·person von der KESB.