Die KESB prüft, ob Sie Unterstützung und Schutz brauchen.
Die KESB prüft auch, wie viel Unterstützung und wie viel Schutz Sie brauchen.
Man sagt auch: Die KESB macht eine Abklärung.
Die KESB fragt zum Beispiel:
Welche Aufgaben können Sie allein erledigen und welche nicht?
Die KESB fragt Sie und die KESB fragt auch Fach·personen.
Das Ziel ist herauszufinden:
Es gibt 4 Arten von Beistandschaft:
Die 4 Arten von Beistandschaft unterscheiden sich dadurch:
Die KESB erklärt Ihnen die 4 Arten von Beistandschaft.
Am Abklärungs·gespräch geht es darum:
Brauchen Sie in den verschiedenen Lebens·bereichen Hilfe?
Wie viel Hilfe brauchen Sie?
Diese Lebens·bereiche sind:
Sie können der KESB sagen, in welchen Lebens·bereichen Sie Hilfe brauchen.
Oder: Was Sie nicht allein machen können.
Die Gespräche laufen nicht immer gleich ab.
Am Anfang fragt die Fach·person vielleicht: Wie geht es Ihnen?
Oder: Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
Dann geht es um die Hilfe, die Sie brauchen.
Sie dürfen auch Fragen stellen.
Am Schluss erklärt die Fach·person, was nach dem Gespräch passiert.
Überlegen Sie sich vor dem Gespräch:
Vielleicht kann Ihnen eine Vertrauens·person bei der Vorbereitung zum Gespräch helfen.