10 Sie sind mit dem Entscheid der KESB nicht einverstanden?

Sie finden den Entscheid der KESB nicht gut. Zum Beispiel:

  • Im Entscheid stehen falsche Informationen.
  • Im Entscheid steht nicht, was Sie gesagt haben.
  • Im Entscheid steht etwas, das Sie nicht wollen.

Sie können der KESB sagen, was Sie ändern möchten.
Vielleicht will die KESB nichts ändern.
Dann können Sie eine Beschwerde machen.

Wie machen Sie eine Beschwerde?

Sie können eine Beschwerde schriftlich machen.
Das heisst: Sie schreiben einen Brief oder eine E-Mail.
Sie schreiben, was sie nicht gut finden.
Oder Sie schreiben, was Sie ändern möchten.

Sie können eine Beschwerde auch mündlich machen.
Dann rufen Sie die KESB an und sagen: Ich bin nicht einverstanden.
Ich möchte eine Beschwerde machen.

Die KESB muss Ihnen erklären, wie Sie die Beschwerde machen.

Was müssen Sie für eine Beschwerde wissen?

Sie machen eine Beschwerde?
Dann prüft ein Gericht den Entscheid der KESB.
Das kostet Geld und kann lange dauern.
Während dieser Zeit gilt der Entscheid der KESB.

Das Gericht muss verstehen, was Sie nicht gut finden.
Schreiben Sie alles genau auf.
Schreiben Sie nur Sachen auf, die stimmen.
Geben Sie den Brief einer Vertrauens·person zum Lesen.
Vielleicht sind Sie nicht sicher.
Am besten fragen Sie eine Beratungs·stelle.
Die Beratungs·stelle hat viel Erfahrung.

Sie dürfen nicht zu lange warten.
Im Entscheid steht, wie viel Zeit Sie für eine Beschwerde haben.

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