Die Anhörung ist ein wichtiges Gespräch bei der KESB.
Eine Fach·person informiert Sie über das Ergebnis von der Abklärung.
Die Fach·person stellt Ihnen noch einmal Fragen.
Und die Fach·person hört zu, was Sie sagen.
Die KESB denkt vielleicht, dass Sie Unterstützung und Schutz brauchen.
Dann sagt Ihnen die Fach·person, welche Schutz-Massnahme die KESB gut für Sie findet.
Das kann eine Beistandschaft sein.
Die Fach·person muss Sie fragen:
Sind Sie mit der Schutz-Massnahme einverstanden?
Dann erst entscheidet die KESB.
Die KESB muss Ihnen gut zuhören.
Dann weiss die KESB genau, was Sie möchten.
Sie können in der Anhörung sagen, ob Sie mit der Schutz-Massnahme einverstanden sind.
Ihre Meinung ist wichtig.
Dann trifft die KESB einen guten Entscheid für Sie.
Sie können Fragen stellen, wenn Sie etwas nicht verstehen.
Sie bekommen von der KESB eine Einladung für die Anhörung.
Die KESB informiert Sie über Zeit und Ort der Anhörung.
Eine Anhörung dauert 30 Minuten bis 60 Minuten.
Sie müssen zuhören und Fragen beantworten.
Geht es Ihnen am Tag der Anhörung nicht gut?
Oder können Sie an diesem Tag nicht zur KESB gehen?
Dann können Sie die Anhörung verschieben.
Eine Person kann Sie zur Anhörung begleiten.
Sie bestimmen, welche Person Sie zur Anhörung begleitet.
Die Begleit·person wartet während der Anhörung auf Sie.
Oder: Die Begleit·person kann Sie im Gespräch unterstützen.
Zum Beispiel:
Informieren Sie die KESB, wenn Sie mit einer Begleit·person zur Anhörung kommen.
Die Anhörung ist wichtig:
Deshalb ist es gut, wenn Sie zur Anhörung gehen.
Aber: Sie müssen nicht zur Anhörung gehen. Es ist keine Pflicht.
Die Anhörung ist freiwillig.
Vielleicht sind Sie nicht sicher. Zum Beispiel:
Dann sprechen Sie mit einer Vertrauens·person.
Danach können Sie besser entscheiden, ob Sie zur Anhörung gehen.
Die Anhörung ist wichtig.
Deshalb schreibt die KESB auf, was Sie in der Anhörung sagen.
Man sagt dem auch, die KESB schreibt ein Protokoll.
Die KESB braucht das Protokoll für ihren Entscheid.
Sie dürfen in der Anhörung sagen,
wenn etwas nicht aufgeschrieben werden darf.
Sie dürfen das Protokoll lesen und ändern.
Sie sind mit dem Protokoll einverstanden?
Dann unterschreiben Sie das Protokoll.
Ihnen kommt später noch etwas in den Sinn?
Dann dürfen Sie das Protokoll ergänzen.