2 Was ist ein Erwachsenen·schutz-Verfahren?

Alle Personen über 18 Jahre sind volljährig. So steht es im Gesetz.
Das heisst: Sie sind erwachsen.

Erwachsene entscheiden selber über ihr Leben.

Vielleicht können Sie nicht alles allein machen oder entscheiden?
Dann brauchen Sie vielleicht Unterstützung und Schutz von der KESB.

Die KESB ist die Kindes- und Erwachsenen·schutz-Behörde.

Die KESB schaut sich die Situation an.
Die KESB prüft, ob Sie Unterstützung und Schutz brauchen.

Was ist das Ziel von einem Verfahren?

Die KESB möchte herausfinden:

  • Was brauchen Sie?
  • Wer kann Ihnen helfen?

Vielleicht brauchen Sie eine Beistandschaft.
Dann hilft Ihnen ein Beistand oder eine Beiständin.

Die KESB bestimmt, welche Hilfe nötig ist.

Wie läuft das Verfahren ab?

Die KESB bekommt eine Meldung.

Dann prüft die KESB, ob Sie Unterstützung und Schutz brauchen.
Die KESB hat dafür einen Ablauf. Dieser Ablauf heisst auch Verfahren.
Das Verfahren hat verschiedene Schritte.

  • Eröffnung. Die KESB informiert Sie: Das Verfahren beginnt.
    Man sagt dem auch: Das Verfahren wird eröffnet.
  • Abklärung. Die KESB prüft:
    Brauchen Sie Unterstützung und Schutz?
    Die KESB spricht mit Ihnen.
    Die KESB spricht auch mit der Familie und Fach·stellen.
    Man sagt dem auch: Die KESB klärt ab.
    Vielleicht hat ein Abklärungs·dienst diese Aufgabe.
  • Rechtliches Gehör.
    Die KESB sammelt alle Informationen während dem Verfahren.
    Man sagt dem auch: Die KESB legt Akten an.
    Sie dürfen die Akten jederzeit sehen und lesen.
    Im Gesetz heisst es: Sie haben ein Recht auf Akten·einsicht.

    Sie können Ihre Meinung zur Schutz-Massnahme sagen,
    bevor die KESB entscheidet. Die KESB muss Ihnen zuhören.
    Im Gesetz heisst es: Sie haben ein Recht auf Anhörung.
  • Entscheid.
    Die KESB entscheidet, welche Schutz-Massnahme Sie bekommen.
    Die KESB schickt Ihnen den Entscheid.
    Eine Schutz-Massnahme ist nicht immer nötig.
  • Beschwerde.
    Sie sind nicht einverstanden mit dem Entscheid der KESB?
    Dann können Sie eine Beschwerde machen.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie?

Sie haben Rechte im Verfahren. Im Gesetz steht:

  • Sie haben Mitwirkungs·rechte.
  • Sie haben das Recht auf eine Anhörung.
  • Sie haben das Recht auf Akten·einsicht.
  • Sie haben das Recht, eine Beschwerde zu machen.

Sie haben auch Pflichten.
Sie müssen im Verfahren mitwirken.

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